NSN · Werk Magstadt

Aichern 1, 71106 Magstadt
Tel:  0 71 59 / 40 84 6 60
Fax: 0 71 59 / 40 84 6 70

Ihr Ansprechpartner und Betriebsleiter:
Stefan Pendinger

Material: Muschelkalk

PRODUKTE:
Schotter, Splitte, Brechsand, Edelsplitt (Betonzuschlag nach DIN 4226), Natursteine, Hydraulische Schottertragschichten, Korngemische (RG-Min.-StB 93).

Besonderheiten:
Bodenverwertung, Wiederverwertung mineralischer Altstoffe, Recyclingprodukte.




Vergrösserung (bitte etwas Geduld...Danke!)
Hinweis:
Bei allen unterstrichenen Materialbezeichnungen sind unverbindliche Bilder vom Material
hinterlegt !


Vergrösserung (bitte etwas Geduld...Danke!)

 

Bilder
 
Körnungen
mm
 
Schotter ab 32 mm
Verfüllschotter
32-45, 45-56
11-45

*

 
Die oben abgedruckten Preise verstehen sich in Euro je t ab dem genannten Werk, aufgeladen auf LKW, ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer !

 
 

Bei Mindermengen erfolgt die Frachtberechnung bei Frei-Bau-Lieferungen entsprechend der Nutzlast des jeweiligen Fahrzeugs.

Bei Lieferungen an Privat- oder Kleinabnehmer erhöht sich der Preis um 3,00 € je t.

Bei Lieferungen frei Baustelle kommt der entsprechende Frachtsatz zur Abrechnung !
 
 

Zahlung:
Innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto aus dem reinen Warenwert oder 30 Tage rein netto Kasse.
 
 

Änderungen der vorstehenden Preise - einzeln oder im Gesamten - behalten wir uns vor.
 
 

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) zugrunde !


Baustoffaufbereitung / Recycling-Produkte (sofern vorrätig)


 

 

Bilder

 

   
  Recycling-Gemisch

0-56

   
  Recycling-Schroppen

56-200

   



Annahmebedingungen Baustoffaufbereitung

1. Folgende mineralische Baureststoffe werden angenommen:
Mauerwerk, Ziegel, Natursteine, Randsteine, Pflastersteine, Betonerzeugnisse, unbewehrter Beton, Stahlbeton.

2. Nicht angenommen werden, auch nicht als Spurenbestandteile der unter 1. genannten Materialien:
Asphalt, Holz, Papier, Kunststoffe, Kabel, Metalle, Hausmüll, Sperrmüll, Farben, PVC-Reste, Styropor, Gips und sonstiges nicht wiederaufbereitbares Material. Außerdem durch Öl, Teer oder Chemikalien verunreinigte Materialien.

3. Unter 1. genanntes Material, vermischt mit Erdaushub, wird nicht angenommen.

4. Container und Mulden dürfen nur unter Aufsicht unseres Personals abgeladen werden.

5. Unser Personal ist berechtigt, nicht zugelassenes Material abzuweisen. Bereits abgekippte verbotene Materialien hat der Anlieferer unverzüglich zu beseitigen oder sie werden auf dessen Kosten beseitigt.

6. Das Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf Gefahr des Benutzers.

7. Zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit des gelieferten Materials ist der Anlieferer verpflichtet, die Herkunft zu bezeichnen.

8. ZAHLBAR INNERHALB 14 TAGEN OHNE ABZUG ! (Recyclingprodukte ausgenommen !)

Änderungen der vorstehenden Preise - einzeln oder im Gesamten - behalten wir uns vor.

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) zugrunde ! 



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